top of page

Knospenführungen, Landesverordnung


Nach der aktuellen Coronaverordnung des Landes Schleswig-Holstein ist es für die Teilnahme an Naturführungen nicht erforderlich, einen Nachweis in irgendeiner Form zu erbringen, es gilt also "Null G". Andere Anforderungen wie das Abstandsgebot gelten weiterhin. Das erforderliche Hygienekonzept liegt vor.


Die Veranstaltungen zu den Knospen am Samstag, 5. März, und am Sonntag, 6. März, sind ausgebucht, ich kann Sie aber gerne auf die Warteliste setzen.


Für die Knospenveranstaltung am 4. März von 15 bis 17 Uhr gibt es noch wenige freie Plätze.

bottom of page